 | Admin schrieb am 02.10.2009: »Hartz-IV-Freizeit« streichen!
Michael Grandt
Linke und rote Politiker fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von etwa sieben bis acht Euro. Für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger »lohnt« es sich aber erst ab zehn (!) Euro pro Stunde überhaupt arbeiten zu gehen. Das soll sich nun ändern, meinen Experten. Hilmar Schneider, Experte vom Institut für Zukunft der Arbeit (IZA), fordert in der neuesten Ausgabe der Welt am Sonntag den Bezug der Grundsicherung von Hartz IV konsequent an eine Gegenleistung zu koppeln. Das heißt im Klartext: Hartz-IV-Empfänger sollen arbeiten!
Bei Arbeitsverweigerung Hartz IV komplett streichen Das würde, Schneider zufolge, »viele Jobs bringen«, denn für arbeitslose Singles, die neben Hartz IV keine weiteren Zuschläge beziehen, sei es erst ab einem Stundenlohn von zehn Euro überhaupt »attraktiv, arbeiten zu gehen«. Wenn jedem Hartz-IV-Bezieher jedoch »abverlangt« würde, einen öffentlich geförderten Job oder einer Weiterbildung nachzugehen, und ihm bei Verweigerung die Grundsicherung gestrichen würde, gäbe es eine »grundlegende Verhaltensänderung«. In den Niederlanden hat sich dieses »System« bereits gewährt. Laut Hilmar Schneider könnten auf diese Art und Weise 800.000 neue Jobs für fünf bis zehn Euro Stundenlohn entstehen.
Gemeinnützige Verwendung von Steuergeldern Das Modell dieser »Bürgerarbeit« wird auch in Deutschland schon seit fast zwei Jahren in Bad Schmiedeberg sowie Barleben erprobt und in mehreren Städten in Bayern laufen weitere Projekte. Im Konzept »Bürgerarbeit« steckt die Idee, arbeitslosen Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, in gemeinnützigen Bereichen wie Vereinen, der Kirche, im außerschulischen Bereich oder bei der Seniorenbetreuung anzubieten, also Dienst für die Solidargemeinschaft zu leisten.
»Bürgerarbeit« soll Menschen, die bereits sehr lange arbeitslos sind, mobilisieren, aber auch als Abschreckung für alle jene dienen, die erst gar nicht auf die Suche nach einer neuen Beschäftigung gehen und trotzdem Monat für Monat staatliche Transferleistungen beziehen.
Die arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger müssen also arbeiten, sonst bekommen sie keine Unterstützung mehr. Manche nennen das »Zwangsarbeit«, ich nenne dies »gemeinnützige Verwendung unserer Steuergelder«.
Antisoziales Verhalten Mein Kollege Udo Ulfkotte hat in seinem Beitrag »Bürgerarbeit für alle« (KOPP Exklusiv, Ausgabe 31/2009) darauf hingewiesen, dass auch der Paritätische Wohlfahrtsverband dieser Idee nicht ablehnend gegenübersteht: »Bürgerarbeit gibt den Tätigen Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Beweis zu stellen.« Das Modell »Bürgerarbeit« hatte in den Städten, in denen es erprobt wurde, übrigens »Erfolg« auf eine Art und Weise, die so nicht erwartet wurde: Meist sofort meldeten sich ein Fünftel der Betroffenen von der Arbeitslosigkeit ab! (KOPP Exklusiv 31/2009). Sie verzichteten also offenbar lieber auf Hartz IV, als Bürgerarbeit nachzugehen.
Das spricht wohl für sich selbst: Zwar nahmen gerade diese Zeitgenossen Steuergelder der Solidargemeinschaft in Form von monatlichen Hartz-IV-Bezügen an, waren aber offensichtlich nicht bereit, genau dieser Solidargemeinschaft wieder etwas zurückzugeben. Nehmen, aber nichts geben, so etwas nennt man antisozial, gemeinschaftsschädigend.
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